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542a CH-LU

§ 27 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Universitäres Engagement

Masterstudiengänge
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§ 27 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Universitäres Engagement

1. Jeder Masterstudiengang beinhaltet den freiwilligen Bereich «universitäres Engagement», in dem bis zu 6 Credits im Rahmen der freien Studienleistungen erworben werden können. Integrierte Studiengänge können von dieser Regelung abweichen. Einzelheiten sind in den Wegleitungen geregelt.

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