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542a CH-LU

§ 26 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Joint-Degree- und Double-Degree-Studiengänge

Masterstudiengänge
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§ 26 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Joint-Degree- und Double-Degree-Studiengänge

1. Die Fakultät kann mit anderen Fakultäten bzw. Universitäten Kooperationsvereinbarungen über Joint-Degree- und Double-Degree-Masterstudiengänge abschliessen und entsprechende Studiengänge anbieten.

2. Die spezifischen Studien-, Sprach- und Prüfungsanforderungen sind in jeweils eigenen Verordnungen geregelt.

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