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542a CH-LU

§ 21 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Grundstrukturen

Masterstudiengänge
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§ 21 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Grundstrukturen

1. Die Masterstudiengänge sind als Fächerstudiengänge, integrierte, Joint-Degree- oder Double-Degree-Masterstudiengänge angelegt.

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