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542a CH-LU

§ 20 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Umfang

Masterstudiengänge
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§ 20 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Umfang

1. Während eines Masterstudiengangs mit der Regelstudienzeit von vier Semestern (bei Vollzeitstudium) sind mindestens 120 Credits zu erwerben.

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