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542a CH-LU

§ 2 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Studierende

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Studierende

1. Die Studierendenkategorien sowie die jeweiligen Rechte und Pflichten entsprechen den Vorgaben gemäss §§ 44ff. des Statuts der Universität Luzern (Universitätsstatut).

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