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542a CH-LU

§ 15 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Umfang

Bachelorstudiengänge
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§ 15 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Umfang

1. Die Bachelorstudiengänge gliedern sich in ein Grundstudium und ein Hauptstudium.

2. Während eines Bachelorstudiengangs mit der Regelstudienzeit von sechs Semestern (bei Vollzeitstudium) sind mindestens 180 Credits zu erwerben.

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