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CH-LU
§ 12 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Masterstudium
Zulassungs- und Studienvoraussetzungen
§ 12 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Masterstudium
1. Zu einem Masterstudium wird nur zugelassen, wer die Bedingungen der aktuell gültigen Zulassungsrichtlinien erfüllt.
2. Bei der Zulassung zum Fächerstudiengang gelten die Zulassungsbedingungen für das gewählte Major-Fach. Zum Minor erfolgt die Zulassung ohne die Prüfung von Vorkenntnissen.
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Studienangebot und Studiendauer
§ 13 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern →