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542a CH-LU

§ 12 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Masterstudium

Zulassungs- und Studienvoraussetzungen
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§ 12 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Masterstudium

1. Zu einem Masterstudium wird nur zugelassen, wer die Bedingungen der aktuell gültigen Zulassungsrichtlinien erfüllt.

2. Bei der Zulassung zum Fächerstudiengang gelten die Zulassungsbedingungen für das gewählte Major-Fach. Zum Minor erfolgt die Zulassung ohne die Prüfung von Vorkenntnissen.

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