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542 KSF CH-LU

§ 8 Reglement der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement KSF) - Sitzungen

Organisation der Fakultät - Fakultätsversammlung
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§ 8 Fakultätsreglement KSF · Sitzungen

1. Die Fakultät führt Sitzungen nach Bedarf durch, jedoch mindestens dreimal im Semester.

2. Die Dekanin oder der Dekan beruft die Sitzungen ein und leitet sie.

3. Einladung und Traktandenliste für die Fakultätsversammlung sind in der Regel sieben Tage vor dem Sitzungsdatum zu versenden.

4. Die Sitzungen werden protokolliert. Das Protokoll enthält Angaben zur Anwesenheit, zu den behandelten Traktanden, den Beschlüssen und Empfehlungen sowie zu den Abstimmungsergebnissen und gegebenenfalls zu Sondervoten. Die Protokolle werden den Mitgliedern der Fakultätsversammlung zugesandt.

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