Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
542 KSF CH-LU

§ 5 Reglement der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement KSF) - Gruppierungen

Organisation der Fakultät - Gliederung, Angehörige und Organe
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Fakultätsreglement KSF · Gruppierungen

1. Im Hinblick auf Wahlen und Vertretungen in fakultären und gesamtuniversitären Organen gliedert sich die Fakultät in folgende Gruppierungen

a. ordentliche und ausserordentliche Professorinnen und Professoren,

b. ständige Gastprofessorinnen und Gastprofessoren, Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren sowie SNF-Förderprofessorinnen und -professoren,

c. wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

d. Studierende der Fakultät,

e. administratives, technisches und weiteres Personal.

2. Eine Doppelmitgliedschaft in den genannten Gruppierungen ist ausgeschlossen.

← § 4 Fakultätsreglement KSF Reglement der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement KSF) - Zweck und Gegenstand § 6 Fakultätsreglement KSF →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →