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KSF
CH-LU
§ 5 Reglement der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement KSF) - Gruppierungen
Organisation der Fakultät - Gliederung, Angehörige und Organe
§ 5 Fakultätsreglement KSF · Gruppierungen
1. Im Hinblick auf Wahlen und Vertretungen in fakultären und gesamtuniversitären Organen gliedert sich die Fakultät in folgende Gruppierungen
a. ordentliche und ausserordentliche Professorinnen und Professoren,
b. ständige Gastprofessorinnen und Gastprofessoren, Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren sowie SNF-Förderprofessorinnen und -professoren,
c. wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
d. Studierende der Fakultät,
e. administratives, technisches und weiteres Personal.
2. Eine Doppelmitgliedschaft in den genannten Gruppierungen ist ausgeschlossen.