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KSF
CH-LU
§ 18 Reglement der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement KSF) - Schweigepflicht
Organisation der Fakultät - Verfahrensvorschriften
§ 18 Fakultätsreglement KSF · Schweigepflicht
1. Die Sitzungen der Fakultätsorgane sind nicht öffentlich.
2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Sitzungen der Fakultätsorgane unterliegen der Geheimhaltungspflicht.
3. Von vorstehenden Bestimmungen bleibt unberührt, dass Mitglieder die durch sie vertretene Gruppierung über Beschlüsse oder den Stand der Beratungen, nicht aber über die Beratungen selbst, unterrichten, es sei denn, dies wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Verletzt ein Sitzungsteilnehmer die Schweigepflicht, kann er vom Fakultätsorgan von den weiteren Sitzungen ausgeschlossen werden.