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KSF
CH-LU
§ 16 Reglement der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement KSF) - Fakultätsverwaltung
Organisation der Fakultät - Dekanat
§ 16 Fakultätsreglement KSF · Fakultätsverwaltung
1. Die Fakultätsmanagerin oder der Fakultätsmanager leitet die Dekanatsverwaltung. Sie oder er ist der Dekanin oder dem Dekan direkt unterstellt. Die Assistentin oder der Assistent der Fakultätsmanagerin oder des Faultätsmanagers sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dekanatsverwaltung unterstehen der Fakultätsmanagerin oder dem Fakultätsmanager. Sie beraten und unterstützen die Dekanin oder den Dekan in organisatorischen, personellen, strategischen und operativen Angelegenheiten.
2. Die Aufgaben und Zuständigkeiten werden in eigenen Pflichtenheften geregelt.