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542 KSF CH-LU

§ 13 Reglement der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement KSF) - Fakultätsleitung

Organisation der Fakultät - Dekanat
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§ 13 Fakultätsreglement KSF · Fakultätsleitung

1. Die Dekanin oder der Dekan, die Prodekaninnen und Prodekane sowie die Fakultätsmanagerin oder der Fakultätsmanager bilden die Fakultätsleitung (§ 23 des Universitätsstatuts).

2. Die Dekanin oder der Dekan kann zu den Sitzungen der Fakultätsleitung Delegierte und weitere Personen in beratender Funktion beiziehen.

3. Die Fakultätsleitung

a. unterstützt die Dekanin oder den Dekan in der strategischen Planung und operativen Leitung der Fakultät,

b. erarbeitet Entscheidungsgrundlagen zuhanden der Dekanin oder des Dekans,

c. unterstützt und berät die Dekanin oder den Dekan bei der Vorbereitung der Geschäfte der Fakultätsversammlung,

e. erfüllt weitere Aufgaben.

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