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§ 9 Organisationsreglement des Instituts für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) der Universität Luzern - Finanzen

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§ 9 Organisationsreglement des Instituts für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) der Universität Luzern · Finanzen

1. Die finanzielle Führung des IJCF erfolgt gemäss den Grundsätzen des Rechnungswesens der Universität Luzern. Insbesondere werden

a. das IJCF als Kostenstelle der Theologischen Fakultät gemäss den Grundsätzen der Vollkostenrechnung geführt,

b. Aufwand und Ertrag in der Rechnungslegung der Universität dargestellt.

2. Die Finanzierung, der Abschluss von Drittmittelverträgen und die Offenlegung von Donationen richten sich nach § 9 Absätzen 2 bis 4 des Rahmenreglements für die Institute, Zentren und Akademien der Universität Luzern.

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