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§ 8 Organisationsreglement des Instituts für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) der Universität Luzern - Wissenschaftlicher Beirat

Organisation
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§ 8 Organisationsreglement des Instituts für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) der Universität Luzern · Wissenschaftlicher Beirat

1. Die Leitung des IJCF kann einen wissenschaftlichen Beirat bestellen.

2. Der wissenschaftliche Beirat besteht aus fachkundigen Persönlichkeiten, die aktiv zur Erfüllung der Aufgaben des Zentrums beitragen. Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte sowie Kuratorinnen und Kuratoren von Stiftungen gemäss § 3 Absatz 2 können Aufgaben und Funktionen im Beirat übernehmen.

3. Die Mitgliederversammlung beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern des Beirats.

4. Die oder der Vorsitzende der Institutsleitung beruft den wissenschaftlichen Beirat ein.

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