§ 7 Organisationsreglement des Instituts für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) der Universität Luzern - Institutsleitung
§ 7 Organisationsreglement des Instituts für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) der Universität Luzern · Institutsleitung
1. Die Institutsleitung besteht aus mehreren stimmberechtigten Mitgliedern, wovon mindestens zwei über ein Ordinariat oder Extraordinariat an der Universität Luzern verfügen.
2. Die Mitglieder der Institutsleitung werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorsitz der Institutsleitung wird in der Regel von der Inhaberin oder vom Inhaber des Lehrstuhls für Judaistik und Theologie an der Universität Luzern ausgeübt. Die Wahlen bedürfen der Bestätigung durch die Fakultätsversammlungen der Theologischen Fakultät und der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät.
3. Die Aufgaben der Institutsleitung richten sich nach § 7 Absatz 4 des Rahmenreglements für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern.
4. Das Lehrangebot ist mit den stimmberechtigten Mitgliedern des Instituts zu koordinieren.
5. Die Institutsleitung beschliesst mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit fällt die oder der Vorsitzende der Institutsleitung den Stichentscheid.
6. Der oder die Vorsitzende der Institutsleitung ist Linienvorgesetzte oder Linienvorgesetzter des am IJCF angestellten Personals.