§ 6 Organisationsreglement des Instituts für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) der Universität Luzern - Mitgliederversammlung
§ 6 Organisationsreglement des Instituts für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) der Universität Luzern · Mitgliederversammlung
1. Der Mitgliederversammlung gehören alle stimmberechtigten Mitglieder des IJCF an. Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Instituts sind zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung berechtigt.
2. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist und die universitätsinternen stimmberechtigten Mitglieder die Mehrheit stellen. Vorbehalten bleiben Beschlüsse auf dem Zirkularweg, welche zu ihrer Gültigkeit einer Stimmabgabe durch alle stimmberechtigten Mitglieder erfordern.
3. Die Mitgliederversammlung beschliesst mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit fällt der oder die Vorsitzende der Institutsleitung den Stichentscheid. Diese Vorschrift gilt auch für Zirkularbeschlüsse.
4. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal pro Semester von der oder dem Vorsitzenden der Institutsleitung einberufen und geleitet. Stimmberechtige Mitglieder können jederzeit eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
5. Die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung richtet sich nach § 6 Absatz 5 des Rahmenreglements für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern.