§ 4 Organisationsreglement des Instituts für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) der Universität Luzern - Mitgliedschaft
§ 4 Organisationsreglement des Instituts für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) der Universität Luzern · Mitgliedschaft
1. Dem IJCF gehören in der Regel die Inhaberin oder der Inhaber der Professur für Judaistik und Theologie der Universität Luzern, sowie zwei weitere Personen mit Ordinariat oder Extraordinariat an der Universität Luzern als stimmberechtigte Mitglieder an.
2. Weitere stimmberechtigte Mitglieder der Universität benötigen ein Doktorat oder eine noch höhere Qualifikation.
3. Hauptamtliche wissenschaftliche Mitarbeitende des IJCF sind Mitglieder des Instituts ohne Stimmrecht.
4. Personen ausserhalb der Universität Luzern können als Mitglieder des IJCF aufgenommen werden. Die universitätsinternen stimmberechtigten Mitglieder müssen stets die Mehrheit bilden.
5. Über die Aufnahme und den Ausschluss von stimmberechtigten Mitgliedern entscheiden die Fakultätsversammlungen der Theologischen Fakultät und der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät auf Antrag der Mitgliederversammlung. Ein Austritt ist mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Mitgliedschaft von universitätsinternen Mitgliedern endet automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses an der Universität Luzern.
6. Die Mitgliederversammlung entscheidet abschliessend über die Aufnahme und den Ausschluss von nicht stimmberechtigten Mitgliedern.