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541z IJCF CH-LU

§ 2 Organisationsreglement des Instituts für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) der Universität Luzern - Status und Zweck des IJCF

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Organisationsreglement des Instituts für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) der Universität Luzern · Status und Zweck des IJCF

1. Nachdem bereits am 17. Mai 1971 die damalige Theologische Hochschule Luzern Judaistik als akademisches Fach eingeführt hatte, wurde am 22. Oktober 1981 das IJCF gegründet. Es ist eine öffentlich-rechtliche Organisationseinheit der Universität Luzern ohne eigene Rechtspersönlichkeit und als solche der Theologischen Fakultät und der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät zugeordnet. Es ist administrativ der theologischen Fakultät unterstellt.

2. Das IJCF bezweckt die universitäre Forschung, Lehre und Weiterbildung im Bereich Judaistik/Jewish Studies, insbesondere zum jüdisch-christlichen Verhältnis, und fördert den jüdisch-christlichen Dialog.

3. Soweit dieses Reglement keine Bestimmungen enthält, gilt das Rahmenreglement für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern.

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