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541y RPI CH-LU

§ 7 Organisationsreglement des Religionspädagogischen Instituts der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (Institutsreglement RPI) - Finanzen

Finanzen und Personal
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§ 7 Institutsreglement RPI · Finanzen

1. Die finanzielle Führung erfolgt gemäss den Grundsätzen des Rechnungswesens der Universität Luzern. Insbesondere

a. werden Aufwand und Ertrag des Instituts in der Rechnungslegung der Universität dargestellt,

b. wird das Institut als Kostenstelle gemäss den Grundsätzen der Vollkostenrechnung geführt.

2. Das RPI finanziert sich insbesondere durch

a. jährliche Beiträge der Universität Luzern im Rahmen des Fakultätsbudgets,

b. Beiträge von kirchlichen Institutionen,

c. Studiengebühren und IUV-Beiträge,

d. Honorare und andere Entgelte für Dienstleistungen und Veröffentlichungen des Instituts,

e. Veranstaltungsgebühren.

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