§ 6 Organisationsreglement des Religionspädagogischen Instituts der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (Institutsreglement RPI) - Institutsleitung
§ 6 Institutsreglement RPI · Institutsleitung
1. Die Institutsleitung besteht aus drei Personen mit Ordinariat oder Extraordinariat an der Universität Luzern, die stimmberechtigte Mitglieder des RPI sind, sowie der administrativen Leitung. Ihre Aufgaben richten sich nach § 7 Absatz 4 des Rahmenreglements für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern (5).
2. Der Vorsitz der Institutsleitung wird von einem Mitglied mit Ordinariat oder Extraordinariat an der Universität Luzern ausgeübt.
3. Die Institutsleitung sowie deren Vorsitzende oder Vorsitzender wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch die Fakultätsversammlung der Theologischen Fakultät. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.
4. Der oder die Vorsitzende der Institutsleitung ist Linienvorgesetzte oder Linienvorgesetzter des am RPI angestellten Personals.