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ISE
CH-LU
§ 9 Organisationsreglement des Instituts für Sozialethik ISE (Institutsreglement ISE) - Eingehen von Verpflichtungen und Haftung
Aussenbeziehungen des ISE
§ 9 Institutsreglement ISE · Eingehen von Verpflichtungen und Haftung
1. Die Institutsleitung kann im Rahmen der vorhandenen finanziellen Mittel Verpflichtungen eingehen.
2. Mehrjährige Verpflichtungen bedürfen der Genehmigung durch die Dekanin oder den Dekan der Theologischen Fakultät.