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ISE
CH-LU
§ 7 Organisationsreglement des Instituts für Sozialethik ISE (Institutsreglement ISE) - Wissenschaftlicher Beirat
Organisation
§ 7 Institutsreglement ISE · Wissenschaftlicher Beirat
1. Der wissenschaftliche Beirat besteht aus fachkundigen Persönlichkeiten, die aktiv zur Erfüllung der Aufgaben des ISE beitragen.
2. Die Mitgliederversammlung beschliesst auf Vorschlag der oder des Vorsitzenden der Institutsleitung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern des Beirats.
3. Die oder der Vorsitzende der Institutsleitung beruft den wissenschaftlichen Beirat ein.