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§ 6 Organisationsreglement des Instituts für Sozialethik ISE (Institutsreglement ISE) - Institutsleitung

Organisation
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§ 6 Institutsreglement ISE · Institutsleitung

1. Die Institutsleitung des ISE besteht aus der oder dem Vorsitzenden und zwei weiteren ordentlichen oder ausserordentlichen Professorinnen oder Professoren, wovon die oder der Vorsitzende und eine weitere Person über ein Ordinariat oder Extraordinariat an der Universität Luzern verfügen.

2. Die oder der Vorsitzende der Institutsleitung ist in der Regel die Inhaberin oder der Inhaber der Professur für Theologische Ethik.

3. Die Amtsdauer der Institutsleitung sowie der oder des Vorsitzenden der Institutsleitung beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.

4. Die Institutsleitungssitzungen werden von der oder dem Vorsitzenden einberufen. Es sind zwei Institutsleitungssitzungen jährlich vorgesehen. Vorbehalten bleiben Beschlüsse auf dem Zirkularweg, welche zu ihrer Gültigkeit eine Stimmabgabe durch alle Mitglieder erfordern.

5. Die Institutsleitung

a. koordiniert die Tätigkeiten des Instituts,

b. kann Weisungen für den Betrieb des Instituts erlassen,

c. ist verantwortlich für die Finanzen des Instituts, insbesondere erstellt sie das Budget und die Jahresrechnung,

d. ist zuständig für das Berichtswesen und stellt der Theologischen Fakultät jährliche Berichte zur Verfügung.

6. Die oder der Vorsitzende der Institutsleitung ist gegenüber der administrativen Leiterin oder dem administrativen Leiter weisungsberechtigt.

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