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ISE
CH-LU
§ 2 Organisationsreglement des Instituts für Sozialethik ISE (Institutsreglement ISE) - Aufgaben
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Institutsreglement ISE · Aufgaben
1. Das ISE nimmt folgende Aufgaben wahr
a. Forschung im Bereich der Sozialethik,
b. wissenschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der Universität Luzern sowie mit anderen in- und ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen im Bereich der Sozialethik,
c. Durchführung, Unterstützung und Vernetzung der Lehre im Bereich der Sozialethik und Sichtbarmachung nach aussen,
d. Vermittlung von Forschungsschwerpunkten nach aussen sowie Förderung des Diskurses zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis im Bereich der Sozialethik,
e. Mitarbeit in den im betreffenden Forschungsfeld tätigen universitären Forschungszentren.