§ 10 Organisationsreglement des Instituts für Sozialethik ISE (Institutsreglement ISE) - Finanzen
§ 10 Institutsreglement ISE · Finanzen
1. Die finanzielle Führung des ISE erfolgt gemäss den Grundsätzen des Rechnungswesens der Universität. Insbesondere
a. wird das Institut als Kostenstelle geführt,
b. werden Aufwand und Ertrag in der Rechnungslegung der Universität dargestellt.
2. Das ISE finanziert sich insbesondere durch
a. jährliche Beiträge der Universität im Rahmen des Fakultätsbudgets,
b. Forschungsdrittmittel,
c. Beiträge und Zuwendungen von Gemeinwesen, Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen,
d. Honorare und andere Entgelte für Dienstleistungen und Veröffentlichungen,
e. Gebühren von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Veranstaltungen.
3. Der Abschluss von Drittmittelverträgen richtet sich nach § 70 Absatz 2 des Universitätsstatuts[3] und dem Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Luzern[4].
4. Die Offenlegung von Donationen erfolgt gemäss der Verordnung über die Offenlegung von Drittmitteln der Universität Luzern[5] und dem Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Luzern[6].