Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
541x ISE CH-LU

§ 1 Organisationsreglement des Instituts für Sozialethik ISE (Institutsreglement ISE) - Gegenstand und Zweck

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Institutsreglement ISE · Gegenstand und Zweck

1. Das Institut für Sozialethik ISE (im Folgenden: ISE) ist eine öffentlich-rechtliche Organisationseinheit der Theologischen Fakultät der Universität Luzern ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es wurde am 1. Januar 1981 durch den Regierungsrat des Kantons Luzern gegründet.

2. Das ISE dient der Forschung, themenbezogenen Vernetzung, Lehre und Dienstleistung in der Sozialethik.

3. Soweit dieses Reglement keine Bestimmungen enthält, gilt das Rahmenreglement für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern.

Organisationsreglement des Instituts für Sozialethik ISE (Institutsreglement ISE) - Gegenstand und Zweck § 2 Institutsreglement ISE →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →