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§ 9 Reglement zum Weiterbildungsangebot «MAS Leadership & Purpose» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (Reglement MAS LeadPurp) - Qualitätssicherung und Reporting

Weiterbildungsangebot
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§ 9 Reglement MAS LeadPurp · Qualitätssicherung und Reporting

1. Das Weiterbildungsangebot wird durch systematische Rückmeldeverfahren und Auswertungen kontrolliert und permanent evaluiert.

2. Die Studienleitung berücksichtigt die Erkenntnisse aus den Qualitätskontrollen bei der fortlaufenden Planung und Entwicklung sowie bei der Verpflichtung von Dozierenden.

3. Die Studienleitung erstattet der Fakultätsversammlung der Theologischen Fakultät jährlich Bericht.

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