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§ 8 Reglement zum Weiterbildungsangebot «MAS Leadership & Purpose» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (Reglement MAS LeadPurp) - Leistungsnachweise und ECTS-Punkte

Weiterbildungsangebot
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§ 8 Reglement MAS LeadPurp · Leistungsnachweise und ECTS-Punkte

1. Der MAS LeadPurp im Umfang von 60 ECTS-Punkten umfasst die drei Zertifikatslehrgänge gemäss § 1 Absatz 1 im Umfang von je 15 ECTS-Punkten. Das Masterprogramm umfasst 15 ECTS-Punkte.

2. Für den erfolgreichen Abschluss des Masterprogramms sind Leistungsnachweise erforderlich, die bewertet werden. Nicht bestandene Leistungsnachweise dürfen einmal wiederholt werden.

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