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§ 7 Reglement zum Weiterbildungsangebot «MAS Leadership & Purpose» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (Reglement MAS LeadPurp) - Zulassung

Weiterbildungsangebot
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§ 7 Reglement MAS LeadPurp · Zulassung

1. Die Zulassung zu den Zertifikatslehrgängen gemäss § 1 Absatz 1 richtet sich nach den für diese geltenden Regelungen. Zum Masterprogramm kann zugelassen werden, wer über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügt. Sur-dossier-Aufnahmen sind möglich.

2. Die Zulassung zum Masterprogramm bedingt zusätzlich den erfolgreichen Abschluss aller drei Zertifikatslehrgänge gemäss § 1 Absatz 1.

3. Die Studienleitung entscheidet über die Zulassung auf Antrag der Programmleitung. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.

4. Einzelne Module oder Teile des Weiterbildungsangebots können für weitere interessierte Fachpersonen geöffnet werden. Der Besuch einzelner Module führt nicht zu einem Abschluss. Es werden die für das jeweilige Modul entsprechenden ECTS-Punkte vergeben.

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