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§ 4 Reglement zum Weiterbildungsangebot «MAS Leadership & Purpose» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (Reglement MAS LeadPurp) - Studienleitung

Organisation
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§ 4 Reglement MAS LeadPurp · Studienleitung

1. Die Studienleitung (wissenschaftliche Leitung) ist für die wissenschaftliche und strategische Ausrichtung des Weiterbildungsangebots zuständig. Sie obliegt der Professur für Pastoraltheologie und der Leitungsperson des Schwerpunktes «Theologie und Leadership». Weitere Angehörige der Studienleitung können auf Vorschlag der Studienleitung von der Fakultätsversammlung gewählt werden. Die Studienleitung wird unterstützt durch den Beirat.

2. Die Studienleitung hat insbesondere folgende Aufgaben

a. Ausrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung des Weiterbildungsangebots,

b. Entscheid über das Lehrprogramm und über die Anrechnung und Zuordnung von ECTS-Punkten,

c. Zulassung von Studierenden auf Antrag der Programmleitung,

d. Genehmigung des Budgets, der Gebühren, der Honorare, der Jahresrechnung, des Jahresberichtes zuhanden der Theologischen Fakultät sowie Bewilligung von Ausgaben ausserhalb des Budgets,

e. Entscheid über die Annahme und Verwendung von Drittmitteln und die Vergabe von Stipendien,

f. Antrag an die Theologische Fakultät zur Ausstellung und Verleihung der Abschlussurkunden,

g. Vorschlag zuhanden der Fakultätsversammlung für die Wahl der Mitglieder des Beirats,

h. Besetzung der Programmleitung.

3. Die Studienleitung ist für alle Bereiche zuständig, soweit diese nicht in die Zuständigkeit anderer Organe fallen. Für die Zulassung der Studierenden kann sie einen Ausschuss bestimmen.

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