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CH-LU
§ 3 Reglement zum Weiterbildungsangebot «MAS Leadership & Purpose» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (Reglement MAS LeadPurp) - Trägerschaft und Beirat
Organisation
§ 3 Reglement MAS LeadPurp · Trägerschaft und Beirat
1. Die Theologische Fakultät übt als Trägerschaft die Aufsicht über das Weiterbildungsangebot aus. Dieses unterliegt den Qualitätsanforderungen der Universität Luzern.
2. Die Fakultätsversammlung bestellt einen Beirat. Sie wählt die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Studienleitung. Die Mitglieder des Beirats werden für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Der Beirat unterstützt die Studienleitung durch konzeptuelle Beratung, in der Markteinschätzung, mit seinem Netzwerk und gegebenenfalls durch Dozierendentätigkeit.