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CH-LU
§ 2 Reglement zum Weiterbildungsangebot «MAS Leadership & Purpose» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (Reglement MAS LeadPurp) - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Reglement MAS LeadPurp · Gegenstand
1. Dieses Reglement regelt die Zulassung zum Weiterbildungsangebot, die Organisation und die Voraussetzungen zur Titelverleihung.
2. Einzelheiten können in einer Wegleitung geregelt werden.
3. Soweit dieses Reglement keine Bestimmungen enthält, gilt das Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern[4].