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541v LeadPurp CH-LU

§ 9 Reglement zum Weiterbildungsangebot «CAS Leadership & Purpose» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (Reglement CAS LeadPurp) - Qualitätssicherung und Reporting

Weiterbildungsangebot
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§ 9 Reglement CAS LeadPurp · Qualitätssicherung und Reporting

1. Das Weiterbildungsangebot wird durch systematische Rückmeldeverfahren und Auswertungen kontrolliert und permanent evaluiert.

2. Die Studienleitung berücksichtigt die Erkenntnisse aus den Qualitätskontrollen bei der fortlaufenden Planung und Entwicklung sowie bei der Verpflichtung von Dozierenden.

3. Die Studienleitung erstattet der Fakultätsversammlung der Theologischen Fakultät jährlich Bericht.

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