541v
LeadPurp
CH-LU
§ 3 Reglement zum Weiterbildungsangebot «CAS Leadership & Purpose» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (Reglement CAS LeadPurp) - Trägerschaft
Organisation
§ 3 Reglement CAS LeadPurp · Trägerschaft
1. Die Theologische Fakultät übt als Trägerschaft die Aufsicht über das Weiterbildungsangebot aus. Dieses unterliegt den Qualitätsanforderungen der Universität Luzern.
2. Die Fakultätsversammlung wählt die Mitglieder eines Beirats auf Vorschlag der Studienleitung. Die Mitglieder des Beirats werden für drei Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Der Beirat unterstützt die Studienleitung durch konzeptuelle Beratung, in der Markteinschätzung, mit seinem Netzwerk und gegebenenfalls durch Dozierendentätigkeit.