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ReflLead
CH-LU
§ 9 Reglement zum Weiterbildungsangebot «CAS Reflective Leadership» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (Reglement CAS ReflLead) - Qualitätssicherung und Reporting
Weiterbildungsangebot
§ 9 Reglement CAS ReflLead · Qualitätssicherung und Reporting
1. Das Weiterbildungsangebot wird durch systematische Rückmeldeverfahren und Auswertungen kontrolliert und permanent evaluiert.
2. Die Studienleitung berücksichtigt die Erkenntnisse aus den Qualitätskontrollen bei der fortlaufenden Planung und Entwicklung sowie bei der Verpflichtung von Dozierenden.
3. Die Studienleitung erstattet der Fakultätsversammlung der Theologischen Fakultät jährlich Bericht.