541u
ReflLead
CH-LU
§ 2 Reglement zum Weiterbildungsangebot «CAS Reflective Leadership» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (Reglement CAS ReflLead) - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Reglement CAS ReflLead · Gegenstand
1. Dieses Reglement regelt die Zulassung zum Weiterbildungsangebot, die Organisation und die Voraussetzungen zur Titelverleihung.
2. Einzelheiten können in einer Wegleitung geregelt werden.
3. Soweit dieses Reglement keine Bestimmungen enthält, gilt das Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern.