541u
ReflLead
CH-LU
§ 13 Reglement zum Weiterbildungsangebot «CAS Reflective Leadership» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (Reglement CAS ReflLead) - Rechtspflege
Schlussbestimmungen
§ 13 Reglement CAS ReflLead · Rechtspflege
1. Gegen Verfügungen im Zusammenhang mit diesem Reglement kann nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern Verwaltungsbeschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage.