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§ 3 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Philosophy, Theology and Islam» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Trägerschaft und Leitung

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§ 3 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Philosophy, Theology and Islam» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Trägerschaft und Leitung

1. Der Lehrgang ist am Zentrum für Theologie und Philosophie der Religionen der Fakultät angesiedelt.

2. Der Lehrgang wird unter der Verantwortung der Inhaberin oder des Inhabers der Professur für Philosophie der Fakultät (wissenschaftliche Gesamtleitung) sowie eines Co-Leiters oder einer Co-Leiterin (Programmleitung) durchgeführt. Die wissenschaftliche Leiterin bzw. der wissenschaftliche Leiter kann eine Co-Leiterin oder einen Co-Leiter (Programmleitung) mit der operativen Leitung beauftragen. Gemeinsam bilden sie die Studienleitung des Lehrgangs.

3. Die Studienleitung hat insbesondere folgende Aufgaben

a. Ausrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung des Programms,

b. Entscheid über das Lehrprogramm,

c. Erstellen des Studienplans zuhanden der Fakultät,

d. Entscheid über die Zulassungen,

e. Setzen der Zahlungsfristen und Entscheid bei Kostenreduktionen,

f. Entscheid über die Anrechnung und Zuordnung von ECTS-Punkten,

g. Evaluation des Lehrgangs und jährliche Berichterstattung an die Fakultät,

h. Genehmigung des Budgets, der Gebühren, der Honorare und der Jahresrechnung zuhanden der Fakultät,

i. Entscheid über die Verwendung der Gewinne im Rahmen von § 23 des Rahmenreglements für die Weiterbildung an der Universität Luzern,

j. Erledigung aller Aufgaben, soweit kein anderes Organ zuständig ist.

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