§ 5 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Philosophy, Theology and Christianity» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Zulassung
§ 5 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Philosophy, Theology and Christianity» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Zulassung
1. Zum Lehrgang kann zugelassen werden, wer über ein Bachelordiplom in den Studienrichtungen Philosophie, Theologie, Religionswissenschaften bzw. anderer Studiengänge verfügt, die mindestens 60 ECTS-Punkte in einer der genannten Studienrichtungen umfassen.
2. Über die Äquivalenz von Abschlüssen entscheidet die Studienleitung aufgrund der Zulassungsrichtlinien der Universität Luzern nach Rücksprache mit den Studiendiensten.
3. Interessierte ohne Bachelorabschluss können bei gleichwertiger Qualifikation «sur dossier» zugelassen werden. Der Entscheid über die Zulassung sowie über allfällige Auflagen obliegt der Studienleitung.
4. Pro Kurs werden in der Regel 15 bis 25 Teilnehmende zugelassen. Bei weniger als 5 zugelassenen Teilnehmende entscheidet die Studienleitung über die Durchführung des Kurses.