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541r CH-LU

§ 24 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Philosophy, Theology and Christianity» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Defizit und Überschuss

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§ 24 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Philosophy, Theology and Christianity» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Defizit und Überschuss

1. Ein allfälliges Defizit wird der Kostenstelle des Zentrums für Teleologie und Philosophie der Religionen belastet. Über die Verwendung der Gewinne entscheidet die Studienleitung im Rahmen von § 23 des Rahmenreglements für die Weiterbildung an der Universität Luzern.

2. Die beanspruchten Querschnittsleistungen der Universität im Sinne von § 22 Absatz 4 des Rahmenreglements für die Weiterbildung an der Universität Luzern werden durch eine Strukturkostenpauschale von 6 Prozent auf den eingenommenen Studiengebühren abgegolten.

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