§ 5 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten) - Zulassung
§ 5 CAS Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten · Zulassung
1. Zum Lehrgang kann zugelassen werden, wer über ein abgeschlossenes Studium auf Bachelorstufe in römisch-katholischer, evangelisch-reformierter oder christkatholischer Theologie, Religionspädagogik oder einen Bachelor mit Major in Religionswissenschaft o.ä. und Minor in Theologie sowie über religionspädagogische Praxiserfahrungen verfügt.
2. Mit der Zulassung zum Lehrgang wird, basierend auf allfälligen bereits absolvierten Lehrgängen der INFAG, entschieden, ob einzelne Module erlassen bzw. angerechnet werden.
3. Über die Äquivalenz von Abschlüssen entscheidet die Studienleitung aufgrund der Zulassungsrichtlinien der Universität nach Rücksprache mit den Studiendiensten.
4. Interessierte ohne Bachelorabschluss können bei gleichwertiger Qualifikation «sur dossier» zugelassen werden. Der Entscheid über die Zulassung sowie über allfällige Auflagen obliegt der Studienleitung.
5. Pro Kurs werden in der Regel 15 bis 25 Teilnehmende zugelassen. Bei weniger als 8 zugelassenen Teilnehmenden entscheidet die Studienleitung über die Durchführung des Kurses.