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541q CH-LU

§ 3 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten) - Trägerschaft und Leitung

Organisation und Zulassung
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§ 3 CAS Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten · Trägerschaft und Leitung

1. Der Lehrgang ist am Religionspädagogischen Institut der Fakultät angesiedelt und wird in Zusammenarbeit mit der INFAG angeboten. Die Kooperation wird in einer separaten Vereinbarung geregelt.

2. Der Lehrgang wird unter der Verantwortung der Inhaberin oder des Inhabers der Professur für Religionspädagogik / Katechetik der Fakultät (wissenschaftliche Gesamtleitung) sowie eines Co-Leiters oder einer Co-Leiterin (Programmleitung) durchgeführt. Die Programmleitung wird auf Vorschlag der Inhaberin oder des Inhabers der Professur für Religionspädagogik von der Fakultät eingesetzt und bildet zusammen mit der wissenschaftlichen Leitung gemeinsam die Studienleitung.

3. Die Studienleitung hat insbesondere folgende Aufgaben

a. Ausrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung des Programms,

b. Entscheid über das Lehrprogramm,

c. Erstellen der Wegleitung zuhanden der Fakultät,

d. Entscheid über die Zulassungen,

e. Setzen der Zahlungsfristen und Entscheid über Kostenreduktionen,

f. Entscheid über die Anrechnung und Zuordnung von ECTS-Punkten,

g. Evaluation des Lehrgangs und jährliche Berichterstattung an die Fakultät,

h. Genehmigung des Budgets, der Gebühren, der Honorare und der Jahresrechnung zuhanden der Fakultät,

i. Entscheid über die Verwendung der Gewinne im Rahmen von § 23 des Rahmenreglements für die Weiterbildung an der Universität Luzern.

4. Die Studienleitung erledigt alle Aufgaben, soweit kein anderes Organ zuständig ist.

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