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CH-LU
§ 17 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten) - Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholen
Leistungsnachweise und Studienabschluss
§ 17 CAS Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten · Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholen
1. Als ungenügend qualifizierte Module des Lehrgangs können einmal wiederholt werden.
2. Ist eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer mit der Bewertung nicht einverstanden, kann sie oder er innert einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Bewertung eine anfechtbare Verfügung der Studienleitung verlangen.
3. Wer den Lehrgang endgültig nicht besteht, erhält auf Wunsch einen Ausweis über die bestandenen Kurseinheiten und die erworbenen ECTS-Punkte (Academic Record).
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Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten) - Zweck
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