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§ 15 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten) - Leistungsnachweise
Leistungsnachweise und Studienabschluss
§ 15 CAS Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten · Leistungsnachweise
1. Kreditpunkte werden nur nach bestandenen Leistungsnachweisen vergeben.
2. Ein Modul gilt dann als bestanden, wenn der dazugehörige Leistungsnachweis mit Erfolg erbracht worden ist.
3. Die jeweilige Form des Leistungsnachweises wird von der Studienleitung in Absprache mit den zuständigen Dozierenden festgelegt.
4. Die Leistungsnachweise werden mit «bestanden» oder «nicht bestanden» bewertet.
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Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten) - Zweck
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