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541q CH-LU

§ 14 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten) - Qualitätssichernde Massnahmen

Lehrgang
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§ 14 CAS Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten · Qualitätssichernde Massnahmen

1. Neben der Kontrolle des gesamten Lehrgangs durch die Studienleitung wird die Qualität der Kurse durch Evaluationen gesichert. Die Studienleitung erstattet der Fakultät jährlich einen Bericht.

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