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541q CH-LU

§ 12 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten) - Praxisberatung

Lehrgang
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§ 12 CAS Lebens- und Glaubensfragen spirituell begleiten · Praxisberatung

1. Die Praxisberatung dient der Reflexion und Bearbeitung konkreter Aufgabenstellungen und Herausforderungen in der seelsorgerlichen und spirituellen Begleitung.

2. Die Absolvierenden des Lehrgangs sind verpflichtet, an mindestens vier Veranstaltungen der Praxisberatung teilzunehmen.

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