541p
CH-LU
§ 7 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation) - Rückzug der Anmeldung und vorzeitige Beendigung
Zulassung
§ 7 CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation · Rückzug der Anmeldung und vorzeitige Beendigung
1. Der Rückzug der Anmeldung zum Lehrgang und dessen vorzeitige Beendigung sind der Studienleitung schriftlich mitzuteilen.
2. Wer den Lehrgang vorzeitig abbricht oder die Anmeldung nach Erhalt der Aufnahmebestätigung zurückzieht, hat die gesamten Kosten des Lehrgangs zu bezahlen. Vorbehalten bleibt ein teilweiser Erlass bei Vorliegen triftiger Gründe.
← § 6 CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation
Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation) - Zweck
§ 8 CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation →