Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
541p CH-LU

§ 6 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation) - Entscheid über die Zulassung

Zulassung
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§ 6 CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation · Entscheid über die Zulassung

1. Über die Aufnahme in den Lehrgang entscheidet die Studienleitung. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.

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