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541p CH-LU

§ 4 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation) - Zugangsberechtigung

Zulassung
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§ 4 CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation · Zugangsberechtigung

1. Zum Lehrgang zugelassen wird, wer über ein abgeschlossenes Studium auf Bachelorstufe in römisch-katholischer, evangelisch-reformierter oder christkatholischer Theologie oder einen Bachelor mit Major in Religionswissenschaft o. ä. und Minor in Theologie sowie über religionspädagogische Praxiserfahrungen verfügt.

2. Die Prüfung von anderen Abschlüssen werden bezüglich deren formaler Äquivalenz von der Zulassungsstelle der Universität und bezüglich der fachlich-inhaltlichen Äquivalenz von der Studienleitung entschieden.

3. Interessierte ohne Bachelorabschluss können bei gleichwertiger Qualifikation «sur dossier» zugelassen werden. Der Entscheid über die Zulassung sowie über allfällige Auflagen obliegt der Studienleitung.

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