Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
541p CH-LU

§ 24 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation) - Defizit und Überschuss

Finanzielles
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 24 CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation · Defizit und Überschuss

1. Ein allfälliges Defizit wird der Kostenstelle des Religionspädagogischen Instituts belastet. Ein allfälliger Überschuss wird ebenfalls der Kostenstelle des Religionspädagogischen Instituts zur Verwendung für religionspädagogische Weiterbildungen gutgeschrieben.

← § 23 CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation) - Zweck § 25 CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →